




Ich unterstütze die BDKJ- Jugendstiftung gerne, weil dort von jungen Christinnen und Christen eine Initiative für die Zukunft der Jugend- arbeit in unserem Bistum ergriffen wird!
>> Dr. Felix Genn, Bischof von Münster

Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die von der BDKJ-Diözesanversammlung gewählt werden. Darunter sollte ein Mitglied des BDKJ-Diözesanvorstands sein. Außerdem gehören dem Stiftungsvorstand die/der gewählte Sprecher/in des Beirats sowie die/der Vorsitzende des Kuratoriums an.
Zum Vorstand gehören derzeit:
Der Vorstand leitet die Stiftung und vertritt diese nach außen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Aufstellung eines Haushaltsplans und die Abfassung des Jahresberichtes.
Der Vorstand vernetzt die Arbeit von Kuratorium und Beirat.
