




Mein größtes Herzensanliegen ist eine Bildungspolitik, die Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellt, Kinder von Anfang an optimal fördert und kein Kind beschämt. Für 'hilfreich, edel & gut' setze ich mich ein, um zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Ruhrbistum beizutragen. Denn christliche Jugendarbeit vermittelt Werte und ist für mich ein Baustein in der Bildung junger Menschen.
>> Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes NRW sowie stellv. Ministerpräsidentin, Mitglied im Stiftungskuratorium

Die BDKJ-Jugendstiftung „hilfreich, edel & gut“ genießt die Steuerbegünstigungen gemäß §§ 51-68 AO. Damit können Spenden und Zustiftungen an die BDKJ-Jugendstiftung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt
20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
für alle begünstigten Spendenzwecke.
Der Sonderausgabenabzug für Zuwendungen in das Grundstockvermögen (Zustiftungen) beträgt eine Million Euro. Er kann auf 10 Jahre verteilt werden.
Wir schicken Ihnen automatisch eine Zuwendungsbescheinigung („Spendenquittung“) für Ihre Steuererklärung zu, wenn Sie Ihre Adressdaten bei einer Überweisung auf das Stiftungskonto oder mit Hilfe des Online-Formulars angeben.
Haben Sie noch Fragen? – Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
